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MAKLERMANDAT
FINMA
Kurzinformation für die Gesetzeslage
Gemäss Art. 40 des ersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG: SR 961.01) werden unter ersicherungsvermittlern alle Personen verstanden, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen.
Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

Seit dem 01. Januar 2006 muss jeder Vermittler von Versicherungen die Informationspflichten erfüllen, sobald er mit neuen Kunden Kontakt aufnimmt (Art. 45 VAG). Bei einem bestehenden Kundenportfolio muss nicht nachinformiert werden. Es reicht, wenn der bestehende Kunde beim nächsten physischen Kontakt oder bei der nächsten Offertstellung informiert wird. Sämtliche Inhaber und Angestellte der Firma HEG verfügen über die obligatorische Registrierung der FINMA sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.